Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA Überblick
Aufgabe: Die ESMA verbessert den Anlegerschutz und fördert stabile, geregelt funktionierende Finanzmärkte.
Vorsitz: Steven Maijoor
Geschäftsführende Direktorin: Verena Ross
Mitglieder: Für die Wertpapiermärkte zuständige nationale Behörden aller EU-Länder
Nicht stimmberechtigte Mitglieder: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), Europäische Kommission (EK)
Beobachter: Island, Liechtenstein und Norwegen
Gründung: 2011
Mitarbeiter: 200
Sitz: Paris (Frankreich)
Internetpräsenz: ESMAEN
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist eine unabhängige EU-Behörde, die den Anlegerschutz verbessern und für stabile, ordnungsgemäß funktionierende Finanzmärkte sorgen soll.
Zweck
Die ESMA verfolgt mit ihren Tätigkeiten drei Ziele:
Anlegerschutz – sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Verbraucher umfassender berücksichtigt und ihre Rechte gestärkt, aber andererseits auch ihre Verantwortlichkeiten anerkannt werden.
Geregelte Märkte – Förderung von Integrität, Transparenz, Effizienz und ordnungsgemäßem Funktionieren der Finanzmärkte sowie einer stabilen Marktinfrastruktur.
Finanzstabilität – Stärkung des Finanzsystems, damit es Schocks und abrupte Korrekturen von Ungleichgewichten abfedern kann, und Förderung des Wirtschaftswachstums.
Außerdem obliegt es der ESMA, die Tätigkeiten der Wertpapieraufsichtsbehörden zu koordinieren und bei Krisensituationen Notfallmaßnahmen zu treffen.
Struktur
Der Rat der Aufseher trifft sämtliche politischen Entscheidungen und genehmigt die Arbeit der ESMA. Er vereint:
die Leiter der 28 nationalen Behörden
Beobachter aus Island, Liechtenstein und Norwegen
Beobachter aus den Reihen der Europäischen Kommission
jeweils eine(n) Vertreter/-in der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB)
Ein Verwaltungsrat, der sich aus dem ESMA-Vorsitz, Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden und Delegierten der Kommission zusammensetzt, stellt sicher, dass die ESMA ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt.
Arbeitsweise
Die Tätigkeiten der ESMA betreffen vier Bereiche:
Analyse der Risiken für Anleger, Märkte und die Finanzstabilität – Förderung von Transparenz und Anlegerschutz durch Bereitstellung von Informationen für Investoren über öffentliche Register und Datenbanken sowie durch Warnhinweise für Anleger.
Vollendung eines einheitlichen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte – Verbesserung des EU-Binnenmarktes durch die Entwicklung technischer Normen und Beratung der EU-Organe bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften.
Förderung der Normung von Aufsichtsverfahren – Austausch bester Praxis und Effizienzsteigerungen sowohl seitens der nationalen zuständigen Behörden als auch der Finanzindustrie.
Unmittelbare Beaufsichtigung bestimmter Finanzinstitute – Ratingagenturen und Transaktionsregister.
Nutznießer
Die Arbeit der ESMA kommt zahlreichen Beteiligten zugute:
Gesamtwirtschaft
Öffentlichkeit
Wertpapierregulierungsbehörden
Finanzdienstleistungsbranche
Kleinanleger, institutionelle Investoren und Verbraucher
Finanzdienstleister
Nutzer von Finanzmärkten
Novelle der EU-FinanzmarktrichtlinieMiFID IIMiFIR
Die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) sowie die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen (over-the-counter, OTC) Handel.
Ziel
Die neue Richtlinie sowie die Verordnung werden den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändern, indem die Transparenzbestimmungen ausgeweitet, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherungsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick-Größen) überarbeitet sowie die Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten verbessert werden.
Zeitplan
Der neue Rechtsrahmen (Level 1) ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Die Bestimmungen müssen bis 3. Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Anwendungsdatum ist der 3. Januar 2018.
Austria FMA (Financial Market Authority)
Cyprus CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission)
Czech Republic CNB (Czech National Bank)
Denmark Danish FSA (Financial Supervisory Authority)
Estonia EFSA (Estonian Financial Supervision Authority)
Finland FIN-FSA (Financial Supervisory Authority)
France
ACPR – Banque de France
Germany
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Great Britain FCA (Financial Conduct Authority)
Hungary MNB The Central Bank of Hungary
Italy The Commissione Nazionale per le Societàe la Borsa (CONSOB)
Latvia FINANCIAL AND CAPITAL MARKET COMMISSION
Lithuania Bank of Lithuania (Lietuvos bankas)
Malta MFSA (Malta Financial Services Authority)
Netherlands AFM (The Netherlands Authority for the Financial Markets)
Norway FINANSTILSYNET (The Financial Supervisory Authority of Norway)
Portugal The CMVM - Comissão do Mercado de Valores Mobiliários
Slovakia NBS (National Bank of Slovakia)
Slovenia ATVP (Agencija za trg vrednostnih papirjev)
Spain CNMV (La Comisión Nacional del Mercado de Valores)
Sweden FI (Finansinspektionen)